
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
■ Statuten des „Verein Butterfly, Verein für psychische Gesundheit und soziale Förderung“
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen „Verein Butterfly, Verein für
psychische Gesundheit und soziale Förderung“. (2) Er hat seinen Sitz in Schwechat und erstreckt seine
Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet Österreichs, insbesondere auf Schwechat und Wien, mit der
Möglichkeit, in weiteren Bundesländern aktiv zu werden. (3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist
beabsichtigt.
§ 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Erhaltung
und Wiederherstellung psychischer Gesundheit sowie sozialer Stabilität von Menschen – insbesondere
von Erwachsenen und Familien – und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne der §§ 34 ff BAO.
Schwerpunkte der Vereinstätigkeit sind: - niederschwellige psychologische, psychosoziale und
therapeutische Beratung und Betreuung, - Psychotherapie, Coaching, Krisenintervention und
Elternberatung, - Prävention, Aufklärung und Gesundheitsförderung, - Workshops, Kurse, Vorträge und
Gruppenangebote zur Förderung psychischer Gesundheit und sozialer Kompetenz, - Vernetzung und
Kooperation mit Fachpersonen, Behörden, Institutionen und Organisationen, - Förderung von
Achtsamkeit, Resilienz und Selbstwirksamkeit durch Meditation, Entspannungsverfahren und
psychoedukative Angebote, - Kooperationen mit Ämtern, Gerichten und sozialen Einrichtungen zur
Umsetzung von psychosozialen Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere: - Elternberatung gemäß § 95
und § 107 AußStrG, - Betreuung von Personen im Rahmen richterlicher Weisungen oder Auflagen (z. B.
Therapieauflagen, Schutzstrafen), - Durchführung von Kontaktbegleitung und Besuchscafés in Obsorge-
und Kontaktrechtsverfahren, - Kooperation mit Jugendwohlfahrt, Familiengerichten, Kinder- und
Jugendhilfe sowie vergleichbaren Einrichtungen.
Der Verein versteht sich als Brücke zwischen psychosozialer Versorgung, Justiz und sozialem Hilfesystem
und möchte niederschwellige, professionelle Unterstützung in einem geschützten und
ressourcenorientierten Rahmen bieten.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks (1) Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel
erreicht. (2) Ideelle Mittel: Durchführung von Vorträgen, Workshops, Seminaren, Kursen und
Diskussionsveranstaltungen; Öffentlichkeitsarbeit; Herausgabe von Publikationen, Podcasts und
Informationsmaterialien; Kooperation mit anderen Vereinen, Bildungseinrichtungen, Behörden und
Institutionen; Einrichtung von Beratungs-, Begegnungs- und Bewegungsräumen. (3) Materielle Mittel:
Mitgliedsbeiträge; Erträge aus Veranstaltungen, Kursen und Seminaren; Spenden, Förderungen,
Subventionen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen; Einnahmen aus vereinseigenen Projekten
oder Dienstleistungen; Sponsoring und Kooperationen mit Institutionen oder Unternehmen.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und
Ehrenmitglieder.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft Mitglieder können alle physischen und juristischen Personen werden, die
die Ziele des Vereins unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Verlust der Rechtspersönlichkeit,
Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur zum 31. Dezember erfolgen und muss mindestens einen
Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie trotz
zweimaliger Mahnung länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge säumig sind oder
den Vereinszweck grob verletzen.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen teilzunehmen und
Vereinsangebote zu nutzen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht nur ordentlichen und
Ehrenmitgliedern zu. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro.
§ 8: Vereinsorgane Organe des Vereins sind: die Generalversammlung, der Vorstand, die
Rechnungsprüfer:innen und das Schiedsgericht.
§ 9: Generalversammlung Die ordentliche Generalversammlung findet alle vier Jahre statt. Eine
außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands oder Antrag eines Zehntels
der Mitglieder statt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Statutenänderungen und
Auflösung erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
§ 10: Aufgaben der Generalversammlung Genehmigung des Rechenschaftsberichts, Wahl und Enthebung
des Vorstands und der Rechnungsprüfer:innen, Beschluss über den Voranschlag, Festsetzung der
Mitgliedsbeiträge, Statutenänderungen, Auflösung des Vereins.
§ 11: Vorstand Der Vorstand besteht aus Obfrau, Stellvertreterin, Schriftführerin und Kassierin. Die
Generalversammlung kann bei Bedarf weitere Mitglieder oder Stellvertretungen ergänzen. Die
Funktionsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zulässig.
§ 12: Aufgaben des Vorstands Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, insbesondere Verwaltung
des Vereinsvermögens, Einberufung der Generalversammlung, Aufnahme und Ausschluss von
Mitgliedern sowie Vertretung des Vereins nach außen.
§ 13: Besondere Obliegenheiten der Vorstandsmitglieder Die Obfrau vertritt den Verein nach außen.
Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Unterschrift der Obfrau und der Schriftführerin, in
Geldangelegenheiten der Obfrau und der Kassierin.
§ 14: Rechnungsprüfer:innen Zwei Rechnungsprüfer:innen werden von der Generalversammlung für vier
Jahre gewählt. Sie prüfen die finanzielle Gebarung und berichten der Generalversammlung.
§ 15: Schiedsgericht Zur Schlichtung von Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht gebildet, bestehend aus
drei ordentlichen Mitgliedern. Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
§ 16: Auflösung des Vereins Die freiwillige Auflösung kann nur durch eine Generalversammlung mit
Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das verbleibende Vereinsvermögen ist einer gemeinnützigen
Organisation mit ähnlichen Zielen zuzuführen.

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